Absturzsicherung am Fenster: Wann Pflicht, welche Höhe?
Von Weber Geländersysteme · Fachlich geprüft · Stand: 02.07.2026
Bei bodentiefen Fenstern ist eine Absturzsicherung in der Regel ab 1 Meter Absturzhöhe Pflicht. Die erforderliche Höhe richtet sich nach der Landesbauordnung (meist ab 90 cm). Maßgeblich ist immer die Vorschrift des jeweiligen Bundeslandes.
Wann ist ein Fenster „bodentief"?
Als bodentief gilt ein Fenster, dessen Brüstung so niedrig ist, dass keine ausreichende Absturzsicherung mehr gegeben ist. In diesem Fall muss die Absturzgefahr durch eine zusätzliche Sicherung ausgeglichen werden - etwa durch eine Absturzstange oder einen Französischen Balkon.
Ab welcher Absturzhöhe ist eine Sicherung Pflicht?
In der Regel besteht die Pflicht ab einer Absturzhöhe von 1 Meter. Im öffentlichen oder gewerblichen Bereich kann sie schon früher greifen. Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen Standfläche und tiefer liegendem Boden.
Absturzstange, Französischer Balkon oder Glas?
Eine Absturzstange ist die schlanke, kaum sichtbare Lösung direkt am Fenster. Ein Französischer Balkon wirkt als gestalterisches Element mit Reling- oder Glasfüllung. Eine Glaslösung bietet freie Sicht. Alle Varianten müssen die geforderte Höhe und Statik erfüllen.
Statik und Befestigung
Eine Absturzsicherung muss die Absturzlasten sicher aufnehmen. Unsere Absturzstangen sind statisch geprüft nach DIN EN 1993 und werden montagefertig mit passendem Befestigungsmaterial geliefert - für Montage in oder vor der Laibung.
Die normgerechte Befestigung der Geländer und Absturzsicherungen obliegt dem Monteur (auch bei Selbstmontage) und sollte im Zweifelsfall mit einem Statiker abgeklärt werden.
Wir sind nach DIN EN 1090 (EXC2) zertifiziert und dürfen Absturzsicherungen produzieren und vertreiben. Die Zertifizierungsstelle führt hierzu ständige Produktionsüberwachungen bei uns durch.